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| Eine Agenturprovision ist das Entgelt für die Leistungen einer erfolgreichen Vermittlung. Sie bezeichnet die prozentuale oder absolute Vermittlungsgebühr einer Fremdleistung. Agenturen treten als Mittler auf, handeln auf fremde Rechnung und ohne eigene Haftung. Vermittlungsprovisionen von Agenturen sind umsatzsteuerpflichtig und - je nach Vertragsart - meist erst nach der erfolgreichen Erbringung der vermittelten Leistung fällig. |
Touristische Beispiele:
- Reisebüros erhalten für die Vermittlung von Pauschalreisen an Endverbraucher im Durchschnitt 10 Prozent Provision auf den Verkaufspreis der Reise vom Reiseveranstalter (Hinweis VIR: bei NTO liegen die Provisionen derzeit bei 7Prozent).
- Hotels zahlen an Veranstaltungsagenturen und Zimmervermittler eine Provision zwischen acht Prozent auf den F&B-Umsatz und 10 Prozent auf den Logisumsatz, wenn in das Hotel eine Veranstaltung oder Übernachtungsgäste durch die Agentur vermittelt wurden.
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Agenturprovisionen sind in ihrer Höhe nach Größe und Art der vermittelten Leistung staffelbar. So erhält eine Agentur in der Regel bei einer Hotelzimmervermittlung eine geringere Provision auf Mengenumsätze (Gruppenbuchungen) und höhere Provisionen auf Einzelumsätze (Individualbuchungen). Einige Reiseveranstalter bieten sogenannte Staffelprovisionen, die sich nach dem vermittelten Gesamtumsatz richten.
Provisionsfähig sind alle Angebotspreise, sofern dies nicht durch einen Zusatz ausgeschlossen wird. Dafür wird der Begriff „netto" oder net of commission verwendet, wobei die Umsatzsteuer hier bereits inbegriffen ist. (stg/bvf) |
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