Handelsvertreter

Natürliche oder juristische Person, die im Auftrag und auf Rechnung ei­­nes Han­­delsherrn Geschäfte ab­­schließt (in Deutschland im § 84 des Han­­delsgesetzbuchs HGB geregelt) und dafür von diesem eine Provision (§ 87 HGB) erhält.

Im Tourismus haben Rei­­se­­mittler diesen Status, wenn sie Pauschalreisen vermitteln. In diesem Falle gilt der Reiseveranstalter als Handelsherr.

Werden Linienflüge (Linienflugverkehr) vermittelt, handelt das gleiche Reisebüro dagegen als Makler, der die Flugscheine (a) zu Nettopreisen bezieht und ein Bu­­chungsentgelt vom Kunden verlangt (zur Beziehungsproblematik von Han­delsherrn und Handelsvertretern Agen­turtheorie). (jwm)