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Natürliche oder juristische Person, die im Auftrag und auf Rechnung eines Handelsherrn Geschäfte abschließt (in Deutschland im § 84 des Handelsgesetzbuchs HGB geregelt) und dafür von diesem eine Provision (§ 87 HGB) erhält.
Im Tourismus haben Reisemittler diesen Status, wenn sie Pauschalreisen vermitteln. In diesem Falle gilt der Reiseveranstalter als Handelsherr.
Werden Linienflüge (Linienflugverkehr) vermittelt, handelt das gleiche Reisebüro dagegen als Makler, der die Flugscheine (a) zu Nettopreisen bezieht und ein Buchungsentgelt vom Kunden verlangt (zur Beziehungsproblematik von Handelsherrn und Handelsvertretern Agenturtheorie). (jwm) |
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