Marge

Differenz zwischen den Kosten für Vor­­leistungen von Leistungsträgern (Be­­förderungs-, Transfer-, Hotel- und Be­­treuungsleistungen), die ein Reise­ver­­anstalter für seine Gäste in Anspruch nimmt, und dem Verkaufspreis für eine Pauschalreise. Die Marge ist damit Ausdruck der Eigenleistung bzw. der Wertschöpfung des Reiseveranstalters. Sie unterliegt in Deutschland der sog. Margenbesteuerung, denn „bei Rei­se­­veranstaltern wird anstelle des Vor­steuerabzuges für Reisevorleistungen ein Vorkostenabzug vorgenommen und die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus der Differenz zwischen Reisepreis und Reisevorleistungen (Marge) ermittelt" (Hässel & Hagen 2007, S. 197). Es wird also nur die Eigenleistung und nicht der gesamte Reisepreis mit Mehrwertsteuer belegt. (jwm)
Literatur
  • Hässel, Günter; Herbert Hagen 2007: Besonderheiten der Besteuerung von Reiseveranstaltern. In: J.W. Mundt (Hrsg.): Reiseveranstaltung. Lehr- und Handbuch. München, Wien: Oldenbourg (6. Aufl.), S. 189-224