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| Differenz zwischen den Kosten für Vorleistungen von Leistungsträgern (Beförderungs-, Transfer-, Hotel- und Betreuungsleistungen), die ein Reiseveranstalter für seine Gäste in Anspruch nimmt, und dem Verkaufspreis für eine Pauschalreise. Die Marge ist damit Ausdruck der Eigenleistung bzw. der Wertschöpfung des Reiseveranstalters. Sie unterliegt in Deutschland der sog. Margenbesteuerung, denn „bei Reiseveranstaltern wird anstelle des Vorsteuerabzuges für Reisevorleistungen ein Vorkostenabzug vorgenommen und die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus der Differenz zwischen Reisepreis und Reisevorleistungen (Marge) ermittelt" (Hässel & Hagen 2007, S. 197). Es wird also nur die Eigenleistung und nicht der gesamte Reisepreis mit Mehrwertsteuer belegt. (jwm) |
Literatur
- Hässel, Günter; Herbert Hagen 2007: Besonderheiten der Besteuerung von Reiseveranstaltern. In: J.W. Mundt (Hrsg.): Reiseveranstaltung. Lehr- und Handbuch. München, Wien: Oldenbourg (6. Aufl.), S. 189-224
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