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(a) allgemein
Handelsbetrieb, der im Auftrag der Produzenten vorwiegend Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen wie Beförderung, Unterkünfte oder Eintrittskarten an Endverbraucher (Privatreisende, Unternehmen) vermittelt. Ein veranstaltendes Reisebüro ist ein Unternehmen, das sowohl als Reisemittler als auch als Reiseveranstalter, der Pauschalreisen unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung anbietet, tätig ist. |
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Hinsichtlich der dominierenden Geschäftstätigkeit wird unterschieden zwischen:
- Voll-Reisebüro: Verkaufslizenzen von Reiseveranstaltern, Deutscher Bahn und IATA (für den Verkauf von Linienflugscheinen aller IATA-Mitgliedsgesellschaften), Hotelvermittlung;
- Touristisches Reisebüro: nur Vermittlung von Reiseveranstalter-Angeboten;
- Buchungsstelle: Verkauf von Angeboten nur eines einzigen Reiseveranstalters;
- Spezial-Reisebüro: enges (geringe Zahl von Produktarten), aber tiefes (große Zahl unterschiedlicher Reisen einer speziellen Produktart) Sortiment, zum Beispiel Seereisen;
- Firmenreisebüro: auf Anforderungen des Geschäftsreiseverkehrs spezialisiert, neben der Vermittlung von Reisedienstleistungen werden den Unternehmen weitere Serviceleistungen wie Reisekostenabrechnung, Festlegung von Dienstreiseregelungen, Reisekosten-Controlling oder Bereitstellung von Daten für Management-Informationssysteme angeboten (Travel Management);
- Reisestellen: Stelle oder Abteilung eines Unternehmens, die zentral mit der Organisation der Geschäftsreisen der Mitarbeiter befasst ist;
- Incoming-Büro: In touristischen Zielorten angesiedelt, vermittelt Reiseleistungen der Standortregion (Pauschalreisen, Transfers, Ausflüge, Reiseleiter) an ortsfremde Reiseveranstalter und steht für die Betreuung der Gäste während des Aufenthalts zur Verfügung;
- Online-Reisebüro: Internetportal, das von touristischen und branchenfremden Unternehmen betrieben wird. Vermitelt werden Eigenleistungen (Direktvertrieb) und Fremdleistungen (indirekter Vertrieb), oft in Verbindung mit einem Callcenter zur Kundenberatung.
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Reisemittler erhalten in der Regel eine Vermittlungsprovision, die sich am erzielten Umsatz orientiert (Prozentsatz oder Festbetrag) und oft mit einer Anreizkomponente ausgestattet ist (zum Beispiel Zusatzprovision für Umsatzzuwachs gegenüber dem Vorjahr). Firmenreisebüros werden zunehmend nicht mehr umsatzorientiert entgolten; sie stellen den Unternehmen Nettopreise (nach Abzug der Provision) in Rechnung und erhalten für ihre Tätigkeiten Management Fees oder Transaction Fees. Auch Fluggesellschaften verfahren weitgehend nach dem System der Nettopreise, bei dem keine Provision mehr gezahlt wird und die Agentur den Endverkaufspreis durch Berechnung einer Vermittlungsgebühr eigenständig festlegt.
Die Reisemittlerbranche ist in Deutschland durch einen starken Konzentrationsprozeß gekennzeichnet. Im Urlaubs- wie im Geschäftsreiseverkehr (Geschäftsreisen) gewinnen die Reisebüroketten der Reiseveranstalter, Franchiseunternehmen (Franchise) und Reisebürokooperationen zunehmend Marktanteile, so daß 2004 von den ca. 13.500 Reisebüros nur noch zwei Prozent selbständige Einzelunternehmen waren. (wp)
Literatur Freyer, Walter; Wilhelm Pompl 1999: Reisebüromanagement. München, Wien: Oldenbourg
(b) rechtlich
Reisemittler ist, wer (1) fremde Reiseleistungen (2) in fremdem Namen und auf fremde Rechnung vermittelt. Entscheidend ist daher, daß die Fremdheit der Reiseleistungen für den Reisekunden erkennbar ist. Eine Vermittlung wird nur dann anerkannt, wenn der Vermittler als Stellvertreter des Reiseunternehmens dieses Unternehmen erkennbar offenlegt. So hat der Vermittler eines Fluges und eines zeitlich abgestimmten Hotelaufenthalts gegenüber dem Kunden eindeutig auf seine Vermittlerposition hinzuweisen und die beiden vermittelten Leistungsträger, Fluggesellschaft und Hotel offen zu nennen (§ 164 I BGB). Wird der Leistungsträger nicht offen gelegt, liegt ein keine Vermittlung, sondern ein Eigengeschäft einer zeitlich und inhaltlich koordinierten Pauschalreise nach § 651 a I, II BGB vor.
Gegenstand der Vermittlung können nicht nur Pauschalreisen eines Reiseveranstalters sein, sondern auch Flüge von Luftverkehrsunternehmen. Typische Vermittler in der Touristik sind Reisebüros und Internet-Portale. Bei einer Pauschalreise vermitteln sie lediglich den Reisevertrag (Abschluss des Reisevertrages) zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, schulden aber nicht die Durchführung der Reise. Auch Fremdenverkehrsbüros oder Tourist-Informationen der Gemeinden sind typische Vermittlungsstellen. Soweit sie Kataloge (Reisekatalog) und Verzeichnisse herausgeben, müssen die Angaben stimmen und vollständig sein, ansonsten liegen irreführende Angaben nach §§ 3, 5 UWG vor.
Der Reisemittler haftet nur bei einer schuldhaften Pflichtverletzung der Vermittlung (Sorgfalts- und Informationsfehlern) wie bei unrichtigen Zusicherungen, welche über Prospekt hinausgehen, bei Verletzung von Informationspflichten über Paß- und Visumvorschriften, Nichtweiterleitung von Daten und Sonderwünschen des Kunden oder Buchungsfehler und Fehler in der Preisberechnung. Ein vermittelter Reiseveranstalter haftet daneben als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) für seinen Vertriebsweg, da der Vermittler sein Erfüllungsgehilfe bei der Buchung der Reise ist. (ef) |
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Literatur
- Führich, Ernst 2005: Reiserecht. Heidelberg: C.F. Müller (§ 27, 28 Reisevermittlungsrecht) (5. Aufl.)
- Führich, Ernst 2006: Reiserecht von A-Z. München: dtv (Stichwort: Reisevermittler) (3. Aufl.)
- Führich, Ernst 2007: Basiswissen Reiserecht. Grundriß des Reisevertrags- und Individualreiserechts. München: Vahlen (§ 13)
- Tempel, Otto 1999: Die Pflichten des vermittelnden Reisebüros. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), S. 3657 ff.
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(c) virtuell
Virtuelle Reisemittler bieten ihre Dienstleistungen der Reiseinformation und -beratung, der Reisevermittlung und des Kundenservice automatisiert auf Basis der Internet-Technologie über Web-Portale an. Dabei können die Web-Portale offen und für jeden Reiseinteressenten zugänglich betrieben werden, oder sie bieten ihre Leistungen einer geschlossenen, lizenzierten Nutzergruppe an, z.B. als Portale im Rahmen von Business Travel Management Systemen. Das Web-Portal entspricht damit dem Ladenlokal oder dem Büro eines stationären Reisemittlers.
Die angebotenen Dienstleistungen, die in einem stationären Reisebüro durch Mitarbeiter erbracht werden, werden bei einem virtuellen Reisemittler durch eine Internet Booking Engine (IBE) automatisiert erbracht (eTourism). Die IBE kann dazu auch auf IT-Dienste eines Globalen Distributions Systems (GDS) zugreifen, bzw. in Zusammenarbeit mit den GDS werden Internet Booking Engines zur Nutzung angeboten. Die IBE ist damit das automatisiert operierende System, auf das das Web-Portal zur Umsetzung der angebotenen Dienstleistungen Zugriff nimmt.
So kann auch ein stationärer Reisemittler, der zusätzlich seine Dienstleistungen automatisiert im Internet (virtuell) anbieten will, Rechte an einer IBE-Nutzung erwerben, und sie in seine Web Site integrieren.
Einige virtuelle Reisemittler bieten den Kunden an, mehrere Einzelleistungen unterschiedlicher Leistungsgeber auszuwählen und in einem Online-Warenkorb zur Vermittlung zu bündeln. Dabei werden die (Brutto-)Einzelpreise ausgewiesen und berechnet. Reservierung und Fulfilment erfolgen in separaten Schritten je Einzelleistung durch den jeweiligen Leistungsgeber. Dieser Prozeß wird als Dynamic Bundling bezeichnet. Der virtuelle Reisemittler wird dadurch nicht zum Reiseveranstalter - im Unterschied zum Dynamic Packaging.
Um auch via Web-Portal komplexe und schwer automatisierbare Vermittlungsleistungen anbieten zu können oder zur Kundenkommunikation im Rahmen des customer care, nutzen auch virtuelle Reisemittler ergänzend Call- und Service Center. (uw) |
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