Reisemittler

(a) allgemein

Handelsbetrieb, der im Auftrag der Pro­duzenten vorwiegend Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen wie Beförderung, Unterkünfte oder Ein­­­trittskarten an Endverbraucher (Pri­vat­rei­sen­de, Unternehmen) vermittelt. Ein veranstaltendes Reisebüro ist ein Unternehmen, das sowohl als Reisemittler als auch als Reiseveranstalter, der Pau­schalreisen unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung anbietet, tätig ist.
Hinsichtlich der dominierenden Ge­­schäftstätigkeit wird unterschieden zwischen:
  • Voll-Reisebüro: Verkaufslizenzen von Reiseveranstaltern, Deutscher Bahn und IATA (für den Verkauf von Li­­nienflugscheinen aller IATA-Mit­­gliedsgesellschaften), Ho­­telver­mitt­­lung;
  • Touristisches Reisebüro: nur Ver­mittlung von Reiseveranstalter-An­geboten;
  • Buchungsstelle: Verkauf von An­­ge­­bo­ten nur eines einzigen Rei­severanstalters;
  • Spezial-Reisebüro: enges (geringe Zahl von Produktarten), aber tiefes (große Zahl unterschiedlicher Rei­sen einer speziellen Produktart) Sor­timent, zum Beispiel Seereisen;
  • Firmenreisebüro: auf Anforderungen des Geschäftsreiseverkehrs speziali­siert, neben der Vermittlung von Reisedienstleistungen werden den Un­­ternehmen weitere Service­leistun­­gen wie Reisekosten­ab­­rech­­nung, Festlegung von Dienst­reise­regelungen, Reisekosten-Con­trolling oder Bereitstellung von Daten für Management-Infor­ma­­tionssysteme angeboten (Travel Ma­­nagement);
  • Reisestellen: Stelle oder Abteilung eines Unternehmens, die zentral mit der Organisation der Geschäftsreisen der Mitarbeiter befasst ist;
  • Incoming-Büro: In touristischen Ziel­­­orten angesiedelt, vermittelt Rei­se­­leistungen der Standortregion (Pau­schalreisen, Transfers, Ausflü­ge, Reiseleiter) an ortsfremde Reise­veranstalter und steht für die Betreuung der Gäste während des Aufenthalts zur Verfügung;
  • Online-Reisebüro: Internetportal, das von touristischen und branchenfremden Unternehmen betrieben wird. Vermitelt werden Eigenleistungen (Direktvertrieb) und Fremdleistungen (indirekter Vertrieb), oft in Ver­bin­dung mit einem Callcenter zur Kundenberatung.
Reisemittler erhalten in der Regel eine Vermittlungsprovision, die sich am erzielten Umsatz orientiert (Prozentsatz oder Festbetrag) und oft mit einer An­­reizkomponente ausgestattet ist (zum Beispiel Zusatzprovision für Um­­satz­zuwachs gegenüber dem Vorjahr). Fir­menreisebüros werden zunehmend nicht mehr umsatzorientiert entgolten; sie stellen den Un­­ternehmen Nettopreise (nach Abzug der Provision) in Rechnung und erhalten für ihre Tätigkeiten Management Fees oder Transaction Fees. Auch Fluggesellschaften verfahren weitgehend nach dem System der Nettopreise, bei dem keine Provision mehr gezahlt wird und die Agentur den Endverkaufspreis durch Berechnung einer Vermittlungsgebühr eigenständig festlegt.

Die Reisemittlerbranche ist in Deutsch­­land durch einen starken Kon­zen­tra­­tionsprozeß gekennzeichnet. Im Ur­­laubs- wie im Geschäftsreiseverkehr (Ge­­schäftsreisen) gewinnen die Rei­­sebüroketten der Rei­se­veranstalter, Fran­chiseunternehmen (Franchise) und Rei­­sebürokooperationen zunehmend Markt­anteile, so daß 2004 von den ca. 13.500 Rei­sebüros nur noch zwei Pro­­zent selbständige Einzelunternehmen waren. (wp)

Literatur
Freyer, Walter; Wilhelm Pompl 1999: Reise­büromanagement. München, Wien: Olden­bourg

(b) rechtlich

Reisemittler ist, wer (1) fremde Reise­leistungen (2) in fremdem Namen und auf fremde Rechnung vermittelt. Ent­scheidend ist daher, daß die Fremdheit der Reiseleistungen für den Reisekunden erkennbar ist. Eine Vermittlung wird nur dann anerkannt, wenn der Vermittler als Stellvertreter des Reiseunternehmens dieses Unternehmen erkennbar offenlegt. So hat der Vermittler eines Fluges und eines zeitlich abgestimmten Hotelaufenthalts gegenüber dem Kunden eindeutig auf seine Vermittlerposition hinzuweisen und die beiden vermittelten Leistungsträger, Fluggesellschaft und Hotel offen zu nennen (§ 164 I BGB). Wird der Leistungsträger nicht offen gelegt, liegt ein keine Vermittlung, sondern ein Eigengeschäft einer zeitlich und inhaltlich koordinierten Pauschalreise nach § 651 a I, II BGB vor.

Gegenstand der Vermittlung können nicht nur Pauschalreisen eines Reiseveranstalters sein, sondern auch Flüge von Luftverkehrsunternehmen. Typische Vermittler in der Touristik sind Reisebüros und Internet-Portale. Bei einer Pauschalreise vermitteln sie lediglich den Reisevertrag (Abschluss des Reisevertrages) zwischen dem Reise­veranstalter und dem Reisenden, schulden aber nicht die Durchführung der Reise. Auch Fremdenverkehrsbüros oder Tourist-Informationen der Gemeinden sind typische Vermittlungsstellen. Soweit sie Kataloge (Reisekatalog) und Ver­zeichnisse herausgeben, müssen die Angaben stimmen und vollständig sein, ansonsten liegen irreführende Angaben nach §§ 3, 5 UWG vor.

Der Reisemittler haftet nur bei einer schuldhaften Pflichtverletzung der Ver­­mittlung (Sorgfalts- und Infor­ma­­tionsfehlern) wie bei unrichtigen Zu­­sicherungen, welche über Prospekt hinausgehen, bei Verletzung von In­­formationspflichten über Paß- und Visumvorschriften, Nichtweiterleitung von Daten und Sonderwünschen des Kunden oder Buchungsfehler und Fehler in der Preisberechnung. Ein vermittelter Reiseveranstalter haftet daneben als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) für seinen Vertriebsweg, da der Vermittler sein Erfüllungsgehilfe bei der Buchung der Reise ist. (ef)
Literatur
  • Führich, Ernst 2005: Reiserecht. Heidelberg: C.F. Müller (§ 27, 28 Reisevermittlungsrecht) (5. Aufl.)
  • Führich, Ernst 2006: Reiserecht von A-Z. München: dtv (Stichwort: Reisevermittler) (3. Aufl.)
  • Führich, Ernst 2007: Basiswissen Reiserecht. Grundriß des Reisevertrags- und Indi­vidualreiserechts. München: Vahlen (§ 13)
  • Tempel, Otto 1999: Die Pflichten des vermittelnden Reisebüros. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), S. 3657 ff.
(c) virtuell

Virtuelle Reisemittler bieten ihre Dienst­leistungen der Reiseinformation und -beratung, der Reisevermittlung und des Kundenservice automatisiert auf Basis der Internet-Technologie über Web-Portale an. Dabei können die Web-Portale offen und für jeden Reiseinteressenten zugänglich betrieben werden, oder sie bieten ihre Leistungen einer geschlossenen, lizenzierten Nutzergruppe an, z.B. als Portale im Rahmen von Business Travel Management Systemen. Das Web-Portal entspricht damit dem La­­denlokal oder dem Büro eines stationären Reisemittlers.

Die angebotenen Dienstleistungen, die in einem stationären Reisebüro durch Mitarbeiter erbracht werden, werden bei einem virtuellen Reisemittler durch eine Internet Booking Engine (IBE) automatisiert erbracht (eTourism). Die IBE kann dazu auch auf IT-Dienste eines Globalen Distributions Systems (GDS) zugreifen, bzw. in Zusammenarbeit mit den GDS werden Internet Booking Engines zur Nutzung angeboten. Die IBE ist damit das automatisiert ope­rie­rende System, auf das das Web-Portal zur Umsetzung der angebotenen Dienstleistungen Zugriff nimmt.

So kann auch ein stationärer Reisemittler, der zusätzlich seine Dienstleistungen automatisiert im Internet (virtuell) anbieten will, Rechte an einer IBE-Nutzung erwerben, und sie in seine Web Site in­­tegrieren.

Einige virtuelle Reisemittler bieten den Kunden an, mehrere Einzelleistungen unterschiedlicher Leistungsgeber auszuwählen und in einem Online-Warenkorb zur Vermittlung zu bündeln. Dabei werden die (Brutto-)Einzelpreise ausgewiesen und berechnet. Reservierung und Fulfilment erfolgen in separaten Schritten je Ein­zelleistung durch den jeweiligen Leistungs­geber. Dieser Prozeß wird als Dy­­namic Bundling bezeichnet. Der virtu­elle Reisemittler wird dadurch nicht zum Reiseveranstalter - im Unterschied zum Dynamic Packaging.

Um auch via Web-Portal komplexe und schwer automatisierbare Ver­mitt­lungsleistungen anbieten zu können oder zur Kundenkommunikation im Rahmen des customer care, nutzen auch virtuelle Reisemittler ergänzend Call- und Service Center. (uw)