| |
 |
 |
Wenn ein Kunde mit der Reiseleistung unzufrieden ist ... ... haftet nicht zwangsläufig der Reisemittler, über den die Reise gebucht wurde!
In vielen Fällen liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters oder eines Leistungsträgers, wenn beispielsweise nur eine Flugleistung gebucht wurde. Ihm gegenüber ist in diesen Fällen der Mangel zu beanstanden und gegebenenfalls eine Forderung geltend zu machen. |
Zunächst sollten also folgende Fragen geklärt werden:
- Liegt die Ursache beim Online-Reisenmittlers? mehr »
- Liegt die Ursache bei der Fluggesellschaft? mehr »
- Liegt die Ursache beim Reiseveranstalter? mehr »
|
|
 |
|
 |
|
|
|
|
|
| |
|
| |
|
|
|
 |
|
 |
Hier haben wir wesentliche Begriffe zum Thema Reise-Recht für Sie definiert.
Unser ABC soll ständig erweitert werden. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Mail an info@v-i-r.de
Das ABC des Reiserechts zum Download »
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|