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In der Regel dreijähriger Ausbildungsberuf für Mitarbeiter von Reisemittlern und Reiseveranstaltern in Deutschland.
Vorläufer waren der Reisebürogehilfe (ab 1940, aber erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs von Bedeutung) und ab 1962 der Reisebürokaufmann. Dieses Berufsbild wurde 1974 über die Arbeitsfelder beim Reisemittler hinaus um die Tätigkeiten bei Reiseveranstaltern und öffentlichen Tourismusstellen zum Reiseverkehrskaufmann erweitert und 1979 und 1998 reformiert. Damit sollte der mit den 1950er Jahren einsetzenden Spezialisierung von Reisebüros zu Reiseveranstaltern und der zunehmenden Professionalisierung in öffentlichen Tourismusstellen Rechnung getragen werden. Da jedoch nur ein sehr kleiner einstelliger Prozentsatz der Auszubildenden Reiseverkehrskaufleute aus dem Bereich des öffentlichen Tourismus kam, wurde 2005 die Unterteilung in die beiden Bereiche Reisebüro/-veranstaltung und öffentliche Tourismusstellen wieder aufgehoben und der Teil für die Tourismusstellen in den neuen Ausbildungsberuf "Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit" integriert.
Neben der Vermittlung genereller kaufmännischer Kompetenzen gehören allgemeine Kenntnisse über die Struktur und Funktionsweise des Reisemarktes, über Verkehrs- (Bahn, Fluggesellschaften, Bus-, Mietwagenunternehmen, Reedereien) und Leistungsträger (Beherbergungsbetriebe, Incoming-Reiseveranstalter), über die rechtlichen Grundlagen der Reiseveranstaltung und der Reisevermittlung zur Ausbildung.
Im normalen Reisebüro stehen bei der Vermittlung von Reisen vor allem die Kundenberatung und die Buchung über Computer-Reservierungssysteme (CRS) im Vordergrund der Tätigkeit. Dazu sind gute Zielgebietskenntnisse, die zum Teil über Expedientenreisen ergänzt und vertieft werden können, und Techniken einer kundenzentrierten Gesprächsführung erforderlich. In Geschäftsreisebüros liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten meist im Herausfinden der schnellsten Verbindungen, der kostensparenden Anwendung von Buchungsbedingungen, zum Beispiel durch kreatives Ticketing, und der Buchung von Hotels und Mietwagen.
Bei Reiseveranstaltern ebenso wie bei den vielen Reisebüros, die auch Eigenveranstaltung betreiben, gehören auch noch der Einkauf von Elementen der Pauschalreise von Verkehrs- und Leistungsträgern sowie vertiefte Zielgebietskenntnisse und Kenntnisse des Reiserechts im Rahmen von Reklamationsbearbeitungen zur Ausbildung. (jwm) |
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