Superprovision

Synonym: Bonus (und Malus), Leistungs­pro­vision. Zusätzliche Provision (Staf­­fel­­provision), meist gemessen in Pro­zentpunkten, die - wie auch immer definierte - besondere Leistungen des Reisemittlers belohnen sollen.

Diese besonderen Leistun­gen werden meist an den jährlichen Um­­satzsteigerungen (bezogen auf den provisionsgewährenden Veranstalter) gemessen: Wächst der vermittelte Umsatz im Vergleich zum Vorjahr, erhält der Reisemittler einen Bonus. Um diejenigen Reisemittler zu bestrafen, die vom Veranstalter wegsteuern, werden diese oft analog mit einem sog. Malus belegt.

Um die Entwicklung des Gesamtmarktes sowie des betreffenden Veranstalters zu berücksichtigen, wird die Umsatzentwicklung des Reisemittlers (bezogen auf einen Veranstalter) vielfach mit der Umsatzentwicklung des Veranstalters verglichen: Sinkt der Umsatz des Veranstalters stärker als der auf diesen Veranstalter bezogene Umsatz des Reisemittlers, darf dieser nicht mit einem Malus bestraft werden.

Zu regeln ist insbesondere, ob die Superprovision nur auf den Mehrumsatz (ab einer bestimmten Umsatzgrenze) oder aber auf den gesamten erzielten Umsatz anzuwenden ist (wobei dann auch rückwirkend, d.h. höher als ursprünglich berechnet, vergütet wird).

Andere Modelle honorieren zum Bei­­­­spiel bestimmte Anstren­gun­gen des Reise­mittlers in Bezug auf Mar­­ke­tingaktionen oder Mitarbei­ter­fort­bildung, sofern diese spezifisch auf den provisionsgewährenden Veranstalter bezogen sind. Oft wird auch der Abverkauf bestimmter Reisen, die der Veranstalter in den Markt drücken möchte, mit einer Superprovision belohnt. Über einen solchen Bonus können Reisemittler ihre Gesamtprovision in der Regel um ein bis fünf Prozentpunkte anheben. (tk)